AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren, sowie der Wille sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.


1. Der Coaching-Vertrag
Der Coaching-Vertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Coaching-Angebotes und dem Abschluss eines schriftlichen oder mündlichen Coaching-Vertrages zustande. Zum Coaching-Vertrag werden ethische Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen, diese Ethik wird übermittelt und wird beiderseits respektiert.


2. Offenbarungspflicht
Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen ist es notwendig dass der Klient seinem Coach alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.


3. Leistungserbringung und Leistungsort
Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder in den Räumen der Praxis Auxilium an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein telefonisches Coaching ist gleichfalls möglich, sollte es aus räumlichen Gründen nicht anders möglich sein. 


4. Mitwirkungspflicht
Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.


5. Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching- Zwecken angefertigt werden.


6. Vergütung
Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Sitzungshonorar. Die Abrechnung erfolgt je Sitzung. Die Zahlung für die Coachingstunden erfolgt nach Beendigung der Sitzung in bar oder nach Rechnungsstellung per Überweisung. Das Honorar für ein gebuchtes Seminar, über mehrere Termine, erfolgt beim ersten Termin in bar oder per Überweisung zum ersten Termin. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Es gelten die Preise, die am Tag der bestätigten Terminbuchung zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Bei einem vereinbarten Pauschalhonorar gilt auch bei einer, länger als geplant anhaltenden Behandlung die vereinbarte Pauschalvergütung.


7. Stornierung von Coachingstunden
Die Absage einer vereinbarten Einzelsitzung ist bis zu 48 Stunden vor dem Termin jederzeit kostenfrei möglich. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungszeit des Coachs für den vereinbarten Sitzungstermin werden Termine die innerhalb dieser Frist abgesagt werden mit 50 % des Coachingshonorars in Rechnung gestellt. Für ein Fernbleiben ohne Absage oder eine kurzfristige Absage innerhalb von 2 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das Honorar in voller Höhe fällig . Sollte ein Termin seitens der Coachingpraxis krankheitsbedingt nicht zustande kommen, wird der Klient frühestmöglich darüber informiert und ein Ersatztermin angeboten. 


8. Haftung
Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter "Coaching-Hausaufgaben" sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.


9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.


10. Nutzungsrechte
Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.


11. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches (Interessenkonflikte)
Der Coach behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Coaches keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit dem Coaching zu keiner Zeit statt.





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